Der UN-Code auf dem Typenschild — z. B. 31HA1/Y/04 26/D/BAM 1234-ACME/5500/1600 — ist die bauartgeprüfte Gefahrgut-Zulassung deines IBC nach ADR Kapitel 6.5: 31 steht für einen IBC für flüssige Stoffe, H für den Kunststoff-Innenbehälter, A für die Stahl-Außenverpackung (Gitterrohrrahmen), 1 für den formstabilen Innenbehälter, Y für die Verpackungsgruppen II und III. Danach folgen Herstellmonat/-jahr, Zulassungsstaat, Zulassungsnummer samt Hersteller, die Stapel-Prüflast in kg und die höchstzulässige Bruttomasse in kg.
Wenn du als Einkäufer oder Logistiker entscheiden musst, ob ein angebotener IBC für dein Medium zulässig ist, brauchst du genau diese Zeile — und musst wissen, was sie nicht aussagt. Beides klären wir hier.
Der UN-Code Stelle für Stelle
Die Kennzeichnung ist in ADR 6.5.2.1.1 vorgeschrieben, muss dauerhaft und lesbar sein und beginnt mit dem UN-Verpackungssymbol. Das folgende Beispiel ist fiktiv, aber typisch für einen deutschen Kombi-IBC:
| Stelle (Beispiel) | Bedeutung | Das musst du wissen |
|---|---|---|
| 31 | Bauart: IBC für flüssige Stoffe | 11 = Schüttgüter (drucklos befüllt/entleert), 21 = Schüttgüter mit Druck > 10 kPa, 31 = Flüssigkeiten (ADR 6.5.1.4) |
| H | Werkstoff Innenbehälter: Kunststoff | Bei Kombi-IBC stehen zwei Buchstaben: der erste für den Innenbehälter, der zweite für die Außenverpackung |
| A | Werkstoff Außenverpackung: Stahl | B = Aluminium, N = anderes Metall. Ein reiner Metall-IBC trägt nur einen Buchstaben (z. B. 31A), ein starrer Kunststoff-IBC 31H1/31H2 |
| 1 | formstabiler (starrer) Innenbehälter | 2 = flexibler Innenbehälter. Der klassische Kombi-IBC mit Blase im Gitter ist immer 31HA1 |
| Y | zugelassen für Verpackungsgruppe II und III | X = VG I–III (gilt nur für Schüttgut-IBC — Flüssigkeiten der VG I sind in IBC generell nicht zulässig), Z = nur VG III. Die VG deines Mediums steht in ADR Tabelle A |
| 04 26 | Herstellmonat und -jahr des IBC | Für die 5-Jahres-Frist der Blase zählt deren eigenes Datum, nicht dieses (s. u.) |
| D | Zulassungsstaat | Länderkennzeichen des Staates, der die Zulassung erteilt hat |
| BAM 1234-ACME | Zulassungsnummer und Hersteller | In Deutschland erteilt die BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) die Bauartzulassung |
| 5500 | Stapel-Prüflast in kg | 0 = nicht stapelbar. Die Prüflast ist das 1,8-Fache der im Einsatz zulässigen Stapellast (ADR 6.5.6.6) |
| 1600 | höchstzulässige Bruttomasse in kg | Begrenzt zusammen mit dem Volumen, wie dicht dein Medium maximal sein darf |
Zusatzkennzeichen auf dem Typenschild
Neben dem UN-Code verlangt ADR 6.5.2.2 weitere Angaben: Volumen in Litern, Taragewicht, gegebenenfalls Prüfdruck — und vor allem das Datum der letzten Dichtheitsprüfung und das Datum der letzten Inspektion. Seit 2011 kommt ein Stapel-Piktogramm mit der im Gebrauch zulässigen Stapellast dazu (ADR 6.5.2.2.2). Der Kunststoff-Innenbehälter trägt zusätzlich sein eigenes Herstelldatum (ADR 6.5.2.2.4), oft als eingeprägte Datumsuhr — bei gebrauchten und rebottelten IBC ist das die entscheidende Angabe.
Was der UN-Code NICHT sagt — der Teil, der Geld kostet
Die UN-Codierung ist kein Freifahrtschein. Sie belegt, dass die Bauart die Prüfungen bestanden hat — nicht, dass der IBC zu deinem Medium passt. Vier Dinge musst du zusätzlich prüfen:
- Medium und Verpackungsgruppe: ADR Tabelle A weist deinem Stoff eine IBC-Verpackungsanweisung (z. B. IBC02) und eine Verpackungsgruppe zu. Ein Y-IBC deckt VG II und III ab — für einen VG-I-Stoff ist er tabu, egal wie neu er ist.
- Dichte: Rechenprobe: höchstzulässige Bruttomasse minus Leergewicht, geteilt durch das Volumen. Bei 1600 kg brutto und ~65 kg Tara trägt ein 1000-L-IBC rechnerisch Medien bis Dichte ~1,5 — zusätzlich muss die Bauart für diese Dichte geprüft sein. Das steht im Zulassungsschein des Herstellers, nicht im Code.
- Chemische Verträglichkeit: HDPE-Blasen werden über Standardflüssigkeiten (ADR 6.1.6) bzw. die Assimilationsliste (ADR 4.1.1.21) für Stoffgruppen qualifiziert. Ob dein konkretes Medium abgedeckt ist, klärt nur der Zulassungsschein oder der Hersteller.
- Dichtung und Armatur: Ob am 2-Zoll-Auslauf eine PCP-, EPDM- oder Viton-(FKM-)Dichtung sitzt, steht nirgends im UN-Code — EPDM quillt bei Ölen und Diesel auf, dort braucht es FKM. Auch die 225er Einfüllöffnung (statt der 150er) musst du separat spezifizieren.
Und: UN heißt nicht FOOD. Lebensmitteltauglichkeit läuft über eine FOOD-Blase mit Konformitätserklärung nach EG 1935/2004 und EU 10/2011 — eine völlig eigene Baustelle neben der Gefahrgut-Zulassung. Mehr dazu: IBC für Speiseöl & Lebensmittel.
Die Fristen: 2,5 Jahre, 5 Jahre — und die 5-Jahres-Frist der Blase
Für den Gefahrguttransport gelten drei Uhren gleichzeitig (ADR 6.5.4.4 und 4.1.1.15):
- Alle 2,5 Jahre: Dichtheitsprüfung und äußere Inspektion. Das Datum muss auf dem Typenschild stehen — fehlt es oder ist es älter als 2,5 Jahre, darf der IBC in der Regel nicht mehr mit Gefahrgut befüllt und zur Beförderung aufgegeben werden (ADR 4.1.2.2).
- Alle 5 Jahre: umfassende Inspektion auf Übereinstimmung mit der Bauart, innen und außen.
- Max. 5 Jahre Einsatzdauer des Kunststoff-Innenbehälters ab dessen Herstelldatum (ADR 4.1.1.15) — abzulesen an der Datumsuhr der Blase, nicht am IBC-Datum im UN-Code. Wichtig: Diese Frist gilt für die Gefahrgutbeförderung; für Wasser oder stationäre Lagerung läuft hier nichts ab.
Wann du keine UN-Zulassung brauchst
Die UN-Zulassung regelt den Transport von Gefahrgut (ADR, national umgesetzt über die GGVSEB). Wer einen IBC stationär nutzt — Regenwasser, Brauchwasser, Prozesswasser, Kontergewicht — braucht keine gültige UN-Codierung; eine abgelaufene ist dann kein Mangel, sondern ein Preisargument: Gebraucht gereinigt liegt der 1000-L-IBC bei 120–180 €, neu mit UN bei 280–320 € (Richtwert Stand 2026). Für die stationäre Lagerung wassergefährdender Stoffe gilt statt des ADR die AwSV — dort zählen Herstellerfreigabe, Rückhaltung und Aufstellung, nicht die UN-Frist. Welcher Zustand für welchen Zweck reicht, steht ausführlich in unserer Kaufberatung.
Rekonditioniert, rebottled — was mit der UN-Zulassung passiert
Bei der Reinigung (alte Blase bleibt drin) behält der IBC seine UN-Codierung; die 2,5-/5-Jahres-Fristen und die 5-Jahres-Frist der Blase laufen weiter. Seriöse Aufbereiter arbeiten nach ISO-9001-zertifizierten, BAM-anerkannten Prozessen und stempeln die neue Dichtheitsprüfung aufs Typenschild.
Rebottled — der Tausch der Blase gegen eine fabrikneue nach Originalspezifikation — gilt im ADR als Reparatur: Der Betrieb muss den IBC prüfen und zusätzlich zur UN-Kennzeichnung sein eigenes Kennzeichen anbringen (Staat, prüfende Stelle und Prüfdatum Monat/Jahr — ADR 6.5.4.5.3). Der Gewinn für dich: Die neue Blase startet die 5-Jahres-Frist neu — ein rebottled IBC mit FOOD-Blase (~230 €, Richtwert Stand 2026) ist deshalb für Gefahrgut und sensible Medien oft die wirtschaftlichste Option.
Beim Typenschild-Check vor dem Kauf: Passt der Code zum Medium (31HA1, Y, Dichte)? Letzte Dichtheitsprüfung jünger als 2,5 Jahre? Datumsuhr der Blase jünger als 5 Jahre? Reparatur-Kennzeichen mit Prüfdatum vorhanden, falls rebottled? Vier Blicke, die eine Fehllieferung verhindern.
Häufige Fragen zur IBC-UN-Zulassung
Was bedeutet 31HA1 auf einem IBC?
31HA1 ist der Bauart-Code des klassischen Kombi-IBC nach ADR 6.5.1.4: 31 = IBC für flüssige Stoffe, H = Kunststoff-Innenbehälter, A = Stahl-Außenverpackung (Gitterrohrrahmen), 1 = formstabiler Innenbehälter. Praktisch jeder 1000-L-IBC mit Blase im Gitterkorb trägt diesen Code.
Was bedeutet das Y im UN-Code?
Y heißt: zugelassen für Stoffe der Verpackungsgruppen II und III. X steht für die Verpackungsgruppen I bis III — gilt nach ADR 6.5.2.1.1 aber nur für Schüttgut-IBC; flüssige Stoffe der Verpackungsgruppe I sind in IBC generell nicht zugelassen. Z steht für Verpackungsgruppe III. Welche Verpackungsgruppe dein Medium hat, steht in ADR Tabelle A — der Buchstabe auf dem IBC muss sie abdecken.
Wie lange ist die UN-Zulassung eines IBC gültig?
Für Gefahrgut gelten drei Fristen parallel: Dichtheitsprüfung und äußere Inspektion alle 2,5 Jahre, umfassende Inspektion alle 5 Jahre (ADR 6.5.4.4) und maximal 5 Jahre Einsatzdauer des Kunststoff-Innenbehälters ab dessen Herstelldatum (ADR 4.1.1.15). Maßgeblich sind die Prüfdaten auf dem Typenschild und die Datumsuhr der Blase.
Ist ein UN-zugelassener IBC automatisch für mein Medium geeignet?
Nein. Die UN-Codierung muss zu Medium, Verpackungsgruppe, Dichte und Dichtung passen: Verpackungsanweisung nach ADR Tabelle A, geprüfte Dichte laut Zulassungsschein, chemische Verträglichkeit der HDPE-Blase und der richtige Dichtungswerkstoff (EPDM für wässrige Medien, Viton/FKM für Öle und Diesel). Der Code allein ist kein Freifahrtschein.
Brauche ich eine UN-Zulassung für Regenwasser oder stationäre Lagerung?
Nein. Die UN-Zulassung gilt für den Gefahrguttransport nach ADR. Bei stationärer Nutzung für Wasser ist eine abgelaufene UN-Codierung kein Mangel und drückt den Preis — gebraucht gereinigt kostet der 1000-L-IBC 120–180 € statt 280–320 € neu (Richtwert Stand 2026). Für die Lagerung wassergefährdender Stoffe gilt stattdessen die AwSV.
Darf ein rebottled IBC wieder für Gefahrgut eingesetzt werden?
Ja, in der Regel: Der Blasentausch gilt im ADR als Reparatur. Nach Prüfung und zusätzlicher Kennzeichnung durch den Reparaturbetrieb (Staat, prüfende Stelle, Prüfdatum — ADR 6.5.4.5.3) ist der IBC wieder gefahrguttauglich, sofern Code, Dichte und Dichtung zum Medium passen. Die fabrikneue Blase startet zudem die 5-Jahres-Frist des Kunststoff-Innenbehälters neu. Maßgeblich sind Typenschild und Prüfnachweis — im Zweifel eine anerkannte Prüfstelle fragen.
Du weißt jetzt, was auf dem Typenschild stehen muss — jetzt brauchst du einen Anbieter, der genau das liefert. Stell deine Anfrage mit Spezifikation: Medium und Verpackungsgruppe, Volumen, UN und/oder FOOD-Blase, Einfüllöffnung, Auslauf, Dichtungswerkstoff, Palette, Stückzahl und Lieferfrequenz. Wir gleichen sie mit passenden Herstellern und Händlern ab.
Anfrage mit SpezifikationStand: Juli 2026. Quellen: ADR 2025 (Kap. 6.5: Bauart, Kennzeichnung, Prüfungen; 4.1.1.15: Einsatzdauer Kunststoff-Innenbehälter; 4.1.2.2: Prüffristen; 6.1.6/4.1.1.21: Standardflüssigkeiten/Assimilationsliste), GGVSEB, AwSV, BAM-Bauartzulassungen. Keine Rechts- oder Gefahrgutberatung — maßgeblich sind Typenschild, Zulassungsschein und im Zweifel eine anerkannte Prüfstelle.